Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand Oktober 2025)
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Zu Beginn des Aufenthaltes muss ein Impfpass vorgelegt werden, der für die Dauer des Aufenthaltes in der Katzenpension bleibt.
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Die Katze muss gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche und bei Freigängern gegen Tollwut geimpft sein. Die letzte Impfung darf nicht älter als ein Jahr sein.
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Eine Wurmkur und ein Flohschutzmittel sollten drei Wochen vor Beginn des Aufenthaltes der Katze verabreicht werden.
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Kater die älter als sechs Monate sind müssen kastriert sein.
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Sollte die Katze während des Aufenthaltes einen Tierarzt benötigen, trägt der Halter die Kosten.
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„Die Katzenpension“ übernimmt keine Haftung für während des Aufenthaltes oder danach auftretende Krankheiten, Verletzungen oder den Todesfall des
Tieres, soweit dies nicht durch grob fahrlässiges Verhalten des Katzenpensionsbesitzers oder Betreuers verursacht worden ist. Dies gilt auch für den Fall des Entweichens und der damit verbundenen Schäden. Die Beweislast hierfür liegt beim Tierbesitzer.
Dabei ist jeweils zu bedenken, dass es sich um Tiere handelt, und sich deren
Reaktionen bei aller Umsicht niemals hundertprozentig vorherbestimmen lassen.
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Die Bezahlung erfolgt in bar, bei Abholung der Katze. Bezahlt wird immer ein voller Tag (24 h).
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Eine Verlängerung des Aufenthaltes ist nur nach Absprache möglich, kann aber nicht garantiert werden.
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Neukunden müssen zum Abschluss der Buchung 50 % der Aufenthaltskosten im Voraus bezahlen. Bei Absage des Aufenthaltes, bis zwei Wochen vor Beginn, wird die Anzahlung
zurückerstattet.
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Ihre Daten werden zur Rechnungsstellung intern gespeichert. Es werden keine Daten an Dritte weiter gegeben. Sollten Sie die Löschung Ihrer Daten wollen, wenden Sie sich bitte an
info@die-katzenpension-reiskirchen.de.
Mit der Buchung erkennt der Katzenbesitzer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.